Rechtsgebiete, in denen ich Mandanten berate und vertrete, sehen Sie stichpunktartig in der Grafik. In Rechtsgebieten, die ich nicht bediene, kann ich Sie an kompetente Kollegen vermitteln.
ACHTUNG: Im Arbeitsrecht laufen in vielen Fällen kurze Fristen, die der Arbeitnehmer einhalten muss, wenn er sein Recht wahren will. Hier sollte unbedingt, sofern anwaltliche Unterstützung gesucht wird, schnell ein Rechtsanwalt aufgesucht werden.
Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, läuft eine Klagefrist von nur drei Wochen! Sollte eine Kündigungsschutzklage erst nach Fristablauf erhoben werden, so gilt die (eigentlich unwirksame) Kündigung als wirksam: Der Arbeitnehmer verliert dann die Kündigungsschutzklage.
Für einige Ansprüche des Arbeitsnehmers (z.B. auf Lohnzahlung) gelten häufig Ausschlussfristen. Auch deren Versäumung führt dazu, dass man sein Recht nicht mehr erfolgreich vor Gericht geltend machen kann.
Mein spezielles Interesse gilt dem zivilrechtlichen Berufungsrecht. Die Qualität von Urteilen aus erster Instanz ist häufig ungenügend. Trotzdem führen nur rund 10% aller Berufungen zum Erfolg! Wenn Sie einen Prozess in erster Instanz verloren haben und Sie möchten das Urteil von jemandem überprüfen lassen, der eine frische Sicht auf die Dinge hat – wenden Sie sich gerne an mich. Ich kann die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels prüfen und werde Ihnen eine Empfehlung geben, ob sich eine Berufung lohnt.
Für die Einlegung der Berufung läuft eine Frist von einem Monat.
Warten Sie also nicht zu lange!